Die Verwendung von Gleitschutzketten ist nur an der Antriebsachse (Vorderachse) erlaubt.
Mit Gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien Straßen sind die Gleitschutzketten abzunehmen.
Es sollten nur feingliedrige Gleitschutzketten verwendet werden, die nicht mehr als 12 mm auftragen.
Betriebsmodus
Motor-Abschalt-Betrieb
Mit manuellem Schaltgetriebe:
Bei stehendem Fahrzeug wird der
Motor abgestellt, wenn sich das
Getriebe im Leerlauf befindet und
das Kupplungspedal losgelassen
wird.
Mit Dualogic-Getriebe: Der Motor
wird abgestellt, wenn das Fahrzeug
mit gedrücktem Brem ...