Die Verwendung von Gleitschutzketten ist nur an der Antriebsachse (Vorderachse) erlaubt.
Mit Gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien Straßen sind die Gleitschutzketten abzunehmen.
Es sollten nur feingliedrige Gleitschutzketten verwendet werden, die nicht mehr als 12 mm auftragen.
Reifenpflegetips
Das NotradUnterbodenschutz/Hohlraumkonservierung
Die gesamte Bodenanlage einschließlich der hinteren Radkästen ist mit
PVC-Unterbodenschutz beschichtet. Die besonders stark gefährdeten Bereiche in
den vorderen Radläufen sind mit Kunststoffschalen gegen Steinschlag geschützt.
Darüber hinaus wurden korrosionsgef& ...