Die Verwendung von Gleitschutzketten ist nur an der Antriebsachse (Vorderachse) erlaubt.
Mit Gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien Straßen sind die Gleitschutzketten abzunehmen.
Es sollten nur feingliedrige Gleitschutzketten verwendet werden, die nicht mehr als 12 mm auftragen.
Störungsdiagnose Motor-Kühlung
Störung: Die Kühlmitteltemperatur ist zu hoch, die Anzeige steht im roten
Bereich.
Ursache
Abhilfe
Zu wenig Kühlflüssigkeit im Kreislauf
Ausgleichbehälter muß bis zur Markierung voll sein.
Gegebenenfalls Kühlmittel nachfüllen. K& ...