Die Verwendung von Gleitschutzketten ist nur an der Antriebsachse (Vorderachse) erlaubt.
Mit Gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien Straßen sind die Gleitschutzketten abzunehmen.
Es sollten nur feingliedrige Gleitschutzketten verwendet werden, die nicht mehr als 12 mm auftragen.
Reifenpflegetips
Das NotradStörungsdiagnose Anlasser
Wenn ein Anlasser nicht durchdreht, ist zunächst zu prüfen, ob an der Klemme
50 des Magnetschalters die zum Einziehen benötigte Spannung von mindestens 10
Volt vorhanden ist. Liegt die Spannung unter dem genannten Wert, dann müssen die
Leitungen, die zum Anlasserstromkreis ...