Die Verwendung von Gleitschutzketten ist nur an der Antriebsachse (Vorderachse) erlaubt.
Mit Gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien Straßen sind die Gleitschutzketten abzunehmen.
Es sollten nur feingliedrige Gleitschutzketten verwendet werden, die nicht mehr als 12 mm auftragen.
Reifenpflegetips
Das NotradSicherungen auswechseln
Um Kurzschluß- und Überlastungsschäden an den Leitungen und Verbrauchern der
elektrischen Anlage zu verhindern, sind die einzelnen Stromkreise durch
Schmelzsicherungen geschützt. Es werden Sicherungen verwendet, die mit
Messerkontakten ausgestattet sind, so daß herk& ...