Die Verwendung von Gleitschutzketten ist nur an der Antriebsachse (Vorderachse) erlaubt.
Mit Gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien Straßen sind die Gleitschutzketten abzunehmen.
Es sollten nur feingliedrige Gleitschutzketten verwendet werden, die nicht mehr als 12 mm auftragen.
Sicherheits- und Sauberkeitsregeln zur Einspritzanlage
Motor nicht ohne fest angeschlossene Batterie starten.
Starthilfe nur mit 12-Volt-Batterie und Starthilfekabel geben, keinen
Schnellader verwenden.
Nie bei laufendem Motor die Batterie vom Bordnetz trennen.
Beim Schneiladen Batterie vom Bordnetz trennen.
Bevor eine Prüfung der Ein ...