Die Verwendung von Gleitschutzketten ist nur an der Antriebsachse (Vorderachse) erlaubt.
Mit Gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien Straßen sind die Gleitschutzketten abzunehmen.
Es sollten nur feingliedrige Gleitschutzketten verwendet werden, die nicht mehr als 12 mm auftragen.
Reifenpflegetips
Das NotradHeizung
Für die Heizung wird die Frischluft von außen unterhalb der Windschutzscheibe
angesaugt und über das Gebläse in den Fahrzeuginnenraum gedrückt. Die Luft
durchströmt dabei das Heizungsgehäuse und wird über Klappen auf die einzelnen
Luftaustrittsdüse ...