Die Verwendung von Gleitschutzketten ist nur an der Antriebsachse (Vorderachse) erlaubt.
Mit Gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien Straßen sind die Gleitschutzketten abzunehmen.
Es sollten nur feingliedrige Gleitschutzketten verwendet werden, die nicht mehr als 12 mm auftragen.
Reifenpflegetips
Das NotradAllgemeine hinweise
Prüfen Sie bitte vor dem
Auswechseln der Glühlampe, dass
deren Kontakte nicht oxidiert sind;
durchgebrannte Glühlampen sind
durch neue gleichen Typs und
gleicher Leistung zu ersetzen;
Nach dem Auswechseln einer
Glühlampe der Scheinwerfer ist
immer die Einstellu ...