Die Verwendung von Gleitschutzketten ist nur an der Antriebsachse (Vorderachse) erlaubt.
Mit Gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien Straßen sind die Gleitschutzketten abzunehmen.
Es sollten nur feingliedrige Gleitschutzketten verwendet werden, die nicht mehr als 12 mm auftragen.
Reifenpflegetips
Das NotradKupplungsseilzug ersetzen
Ausbau
Mit Lineal am Ausrückhebel Länge des überstehenden Gewindes bis zur
Kontermutter messen. Dadurch kann das neue Kupplungsseil auf die gemessene
Länge voreingestellt werden.
Kontermutter -1- und Mutter -2- abschrauben, Seil am Ausrückhebel und
Wid ...