Die Verwendung von Gleitschutzketten ist nur an der Antriebsachse (Vorderachse) erlaubt.
Mit Gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien Straßen sind die Gleitschutzketten abzunehmen.
Es sollten nur feingliedrige Gleitschutzketten verwendet werden, die nicht mehr als 12 mm auftragen.
Gelenkwelle aus-und einbauen
Achtung: Bei demontierter Gelenkwelle darf das Fahrzeug nicht
geschoben werden, da bei fehlender axialer Vorspannung die Wälzkörper des
Radlagers beschädigt werden.
Bei eingefallenem Faltenbalg braucht die Gelenkwelle nicht ausgebaut zu
werden. Kleine Klemmschelle entfernen. Ba ...