Die Verwendung von Gleitschutzketten ist nur an der Antriebsachse (Vorderachse) erlaubt.
Mit Gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien Straßen sind die Gleitschutzketten abzunehmen.
Es sollten nur feingliedrige Gleitschutzketten verwendet werden, die nicht mehr als 12 mm auftragen.
Eignung der fahrgastsitze für die verwendung von universellen kindersitzen
Der Fiat 500 entspricht der neuen Europäischen Richtlinie 2000/3/EG, die die
Montierbarkeit von Kindersitzen auf den verschiedenen Sitzplätzen des Fahrzeugs
gemäß der folgenden Tabelle regelt:
U = geeignet für Rückhaltesysteme der Kategorie "Universal" nach der ...