Die Verwendung von Gleitschutzketten ist nur an der Antriebsachse (Vorderachse) erlaubt.
Mit Gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien Straßen sind die Gleitschutzketten abzunehmen.
Es sollten nur feingliedrige Gleitschutzketten verwendet werden, die nicht mehr als 12 mm auftragen.
Reifenpflegetips
Das NotradAustauschen und auswuchten der Räder
Es ist nicht zweckmäßig, bei einem Austausch der Räder die Drehrichtung der
Reifen zu ändern, da sich die Reifen nur unter vorübergehend stärkerem
Verschleiß der veränderten Drehrichtung anpassen. Bei einigen Reifen ist eine
Laufrichtung durch einen Pf ...