Die Verwendung von Gleitschutzketten ist nur an der Antriebsachse (Vorderachse) erlaubt.
Mit Gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien Straßen sind die Gleitschutzketten abzunehmen.
Es sollten nur feingliedrige Gleitschutzketten verwendet werden, die nicht mehr als 12 mm auftragen.
Reifenpflegetips
Das NotradSchalter auf Durchgang prüfen
Die meisten elektrischen Verbraucher werden über einen von Hand betätigten
Schalter ein- und ausgeschaltet. Darüber hinaus gibt es auch Schalter, die
automatisch betätigt werden. Zu diesen Schaltern zählen zum Beispiel der
Öldruckschalter und der Geber für Br ...