Die Verwendung von Gleitschutzketten ist nur an der Antriebsachse (Vorderachse) erlaubt.
Mit Gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien Straßen sind die Gleitschutzketten abzunehmen.
Es sollten nur feingliedrige Gleitschutzketten verwendet werden, die nicht mehr als 12 mm auftragen.
Ersatz der scheiben wischerblätter
Bitte gehen Sie wie folgt vor:
Den Wischerarm von der Scheibe
abheben und das Wischerblatt so
stellen, dass es mit dem Arm einen
Winkel von 90 bildet;
Drücken Sie die Taste A Abb. 120 und
ziehen Sie das Scheibenwischerblatt C
aus dem Arm B;
Setzen Sie das neue Scheibenwischerb ...