Die Verwendung von Gleitschutzketten ist nur an der Antriebsachse (Vorderachse) erlaubt.
Mit Gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien Straßen sind die Gleitschutzketten abzunehmen.
Es sollten nur feingliedrige Gleitschutzketten verwendet werden, die nicht mehr als 12 mm auftragen.
Reifenpflegetips
Das NotradScheinwerfer/Blinkleuchte aus- und einbauen
Ausbau
Mehrfachstecker für Scheinwerferlampe und Standlichtlampe abziehen. Dazu
beim Stecker für Standlicht- und Blinklampe den mittleren Haken eindrücken.
Vom Motorraum aus Feder -1- für Blinkleuchtenglas aushängen.
Scheinwerfer mit Mutter -3- abs ...