Die Verwendung von Gleitschutzketten ist nur an der Antriebsachse (Vorderachse) erlaubt.
Mit Gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien Straßen sind die Gleitschutzketten abzunehmen.
Es sollten nur feingliedrige Gleitschutzketten verwendet werden, die nicht mehr als 12 mm auftragen.
Reifenpflegetips
Das NotradFernlichter
Zum Auswechseln der Glühlampe wie
folgt vorgehen:
Entfernen Sie den zuvor
beschriebenen Schutzverschluss
aus Gummi;
Die beiden Lampenhalterklammern
A-Abb. 93 aushaken;
die Lampe herausziehen und
auswechseln;
Die neue Lampe einsetzen, wobei
darauf zu achten ist, dass das Pro ...