Die Verwendung von Gleitschutzketten ist nur an der Antriebsachse (Vorderachse) erlaubt.
Mit Gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien Straßen sind die Gleitschutzketten abzunehmen.
Es sollten nur feingliedrige Gleitschutzketten verwendet werden, die nicht mehr als 12 mm auftragen.
Reifenpflegetips
Das NotradKennzeichenleuchten
Gehen Sie zum Auswechseln der
Glühlampen wie folgt vor:
Auf den vom Pfeil Abb. 102
angegebenen Punkt einwirken und
die Scheibe entfernen.
Die Lampe ersetzen und aus den
seitlichen Kontakten lösen
Die neue Glühlampe einsetzen,
wobei darauf zu achten ist, dass
diese r ...