Die Verwendung von Gleitschutzketten ist nur an der Antriebsachse (Vorderachse) erlaubt.
Mit Gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien Straßen sind die Gleitschutzketten abzunehmen.
Es sollten nur feingliedrige Gleitschutzketten verwendet werden, die nicht mehr als 12 mm auftragen.
Kinder sicher befördern
Für die beste Schutzwirkung im Falle
eines Aufpralls, müssen alle Fahrgäste
sitzen und durch geeignete
Rückhaltesysteme abgesichert sein.
Dies gilt auch für Säuglinge und
Kleinkinder.
Diese Vorschrift ist gemäß der EGRichtlinie
2003/20 in allen
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