Die Verwendung von Gleitschutzketten ist nur an der Antriebsachse (Vorderachse) erlaubt.
Mit Gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien Straßen sind die Gleitschutzketten abzunehmen.
Es sollten nur feingliedrige Gleitschutzketten verwendet werden, die nicht mehr als 12 mm auftragen.
Kupplung
Die Kupplung besteht aus der Kupplungsdruckplatte, der
Kupplungsmitnehmerscheibe und dem Ausrücklager.
Die Kupplungsdruckplatte ist mit dem Schwungrad verschraubt, das wiederum an der
Kurbelwelle des Motors angeflanscht ist. Zwischen der Kupplungsdruckplatte und
dem Schwungrad befindet ...