Die Verwendung von Gleitschutzketten ist nur an der Antriebsachse (Vorderachse) erlaubt.
Mit Gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien Straßen sind die Gleitschutzketten abzunehmen.
Es sollten nur feingliedrige Gleitschutzketten verwendet werden, die nicht mehr als 12 mm auftragen.
Reifenpflegetips
Das NotradKühler-Frostschutzmittel
Die Kühlanlage muß ganzjährig mit einer Mischung aus sauberem, möglichst
destilliertem Wasser und Kühlerfrost- und Korrosions-Schutzmittel befüllt sein.
Diese Mischung verhindert Frost- und Korrosionsschäden, Kalkansatz und hebt
außerdem die Siedetempe ...