Die Verwendung von Gleitschutzketten ist nur an der Antriebsachse (Vorderachse) erlaubt.
Mit Gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien Straßen sind die Gleitschutzketten abzunehmen.
Es sollten nur feingliedrige Gleitschutzketten verwendet werden, die nicht mehr als 12 mm auftragen.
Reifenpflegetips
Das NotradStörungsdiagnose Kupplung
Störung
Ursache
Abhilfe
Kupplung rupft
Motor- oder Getriebelager defektGetriebe liegt in der Aufhängung
nicht fest
Kupplungsseil falsch verlegt
Druckplatte trägt ungleichmäßig
Kupplungsscheibe kein Originalteil
Kupplungsscheibe versc ...