Die Verwendung von Gleitschutzketten ist nur an der Antriebsachse (Vorderachse) erlaubt.
Mit Gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien Straßen sind die Gleitschutzketten abzunehmen.
Es sollten nur feingliedrige Gleitschutzketten verwendet werden, die nicht mehr als 12 mm auftragen.
Reifenpflegetips
Das NotradBetriebsbedingungen
Das System wird bei einer
Geschwindigkeit von mehr als 15
km/h aktiviert.
In einigen Fällen, wie beispielsweise
bei sportlicher Fahrweise, bei
besonderen Bedingungen des
Straßenmantels (z.B. bei Eis, Schnee,
Schotter ,...), könnte sich die Anzeige
verzögern oder nur bedi ...