Die Verwendung von Gleitschutzketten ist nur an der Antriebsachse (Vorderachse) erlaubt.
Mit Gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien Straßen sind die Gleitschutzketten abzunehmen.
Es sollten nur feingliedrige Gleitschutzketten verwendet werden, die nicht mehr als 12 mm auftragen.
Allgemeine hinweise für die verwendung der sicherheitsgurte
Der Fahrer muss vor Beginn der Fahrt
alle lokal geltenden gesetzlichen
Vorschriften über die Verwendung der
Sicherheitsgurte einhalten
(und darauf bestehen, dass auch die
Fahrgäste dies tun).
Vor Beginn der Fahrt immer den
Sicherheitsgurt anlegen.
Auch für schwangere Fraue ...