Die Verwendung von Gleitschutzketten ist nur an der Antriebsachse (Vorderachse) erlaubt.
Mit Gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien Straßen sind die Gleitschutzketten abzunehmen.
Es sollten nur feingliedrige Gleitschutzketten verwendet werden, die nicht mehr als 12 mm auftragen.
Reifenpflegetips
Das NotradDieselversionen
Die im Plan für die programmierte Wartung vorgegebenen Kontrollen müssen nach
Erreichen von 120.000 Fahrkilometern
bzw. 6 Jahren zyklisch ab dem ersten Intervall unter Beachtung der gleichen
Abständen weitergeführt werden.
(1) Zum Nachfüllen sind die in dieser Bedi ...