Die Verwendung von Gleitschutzketten ist nur an der Antriebsachse (Vorderachse) erlaubt.
Mit Gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien Straßen sind die Gleitschutzketten abzunehmen.
Es sollten nur feingliedrige Gleitschutzketten verwendet werden, die nicht mehr als 12 mm auftragen.
Reifenpflegetips
Das NotradFensterheber aus-und einbauen
Ausbau
Türfenster ganz nach oben stellen. Türverkleidung ausbauen.
Türablagefach abschrauben.
Falls vorhanden, Mehrfachstecker vom Fensterhebermotor abziehen.
Fensterscheibe am Fensterheber abschrauben. Scheibe im Türrahmen mit
Kunststoffkeil festklemmen, damit sie n ...