Die Verwendung von Gleitschutzketten ist nur an der Antriebsachse (Vorderachse) erlaubt.
Mit Gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien Straßen sind die Gleitschutzketten abzunehmen.
Es sollten nur feingliedrige Gleitschutzketten verwendet werden, die nicht mehr als 12 mm auftragen.
Reifenpflegetips
Das NotradReifenprofil prüfen
Die Reifen ausgewuchteter Räder nutzen sich bei gewissenhaftem Einhalten des
vorgeschriebenen Fülldrucks und bei fehlerfreier Radeinstellung und
Stoßdämpferfunktion auf der gesamten Lauffläche annähernd gleichmäßig ab. Bei
ungleichmäßiger Ab ...