Die Verwendung von Gleitschutzketten ist nur an der Antriebsachse (Vorderachse) erlaubt.
Mit Gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien Straßen sind die Gleitschutzketten abzunehmen.
Es sollten nur feingliedrige Gleitschutzketten verwendet werden, die nicht mehr als 12 mm auftragen.
Reifenpflegetips
Das NotradSichtprüfung der Abgasanlage
Es werden kein Sonderwerkzeug und keine Verschleißteile benötigt.
Fahrzeug aufbocken.
Befestigungsschellen auf festen Sitz prüfen.
Abgasanlage mit Lampe auf Löcher, durchgerostete Teile sowie
Scheuerstellen absuchen.
Stark gequetschte Abgasrohre ersetzen.
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