Die Verwendung von Gleitschutzketten ist nur an der Antriebsachse (Vorderachse) erlaubt.
Mit Gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien Straßen sind die Gleitschutzketten abzunehmen.
Es sollten nur feingliedrige Gleitschutzketten verwendet werden, die nicht mehr als 12 mm auftragen.
Reifenpflegetips
Das NotradStörungsdiagnose Heizung
Störung
Ursache
Abhilfe
Heizgebläse läuft nicht
Sicherung für Gebläsemotor defektGebläseschalter defekt
Elektromotor defekt
Sicherung für Gebläse prüfen, gegebenenfalls ersetzenPrüfen, ob
an den Vorwiderständen ...