Die Verwendung von Gleitschutzketten ist nur an der Antriebsachse (Vorderachse) erlaubt.
Mit Gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien Straßen sind die Gleitschutzketten abzunehmen.
Es sollten nur feingliedrige Gleitschutzketten verwendet werden, die nicht mehr als 12 mm auftragen.
Reifenpflegetips
Das NotradStörungsdiagnose Benzin-Einspritzanlage
Bevor anhand der Störungsdiagnose der Fehler aufgespürt wird, müssen folgende
Prüfvoraussetzungen erfüllt sein: Bedienungsfehler beim Starten ausschließen.
Sowohl für den kalten wie warmen Motor gilt: Gaspedal während des Startvorgangs
nicht betäti ...