Die Verwendung von Gleitschutzketten ist nur an der Antriebsachse (Vorderachse) erlaubt.
Mit Gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien Straßen sind die Gleitschutzketten abzunehmen.
Es sollten nur feingliedrige Gleitschutzketten verwendet werden, die nicht mehr als 12 mm auftragen.
Reifenpflegetips
Das NotradKraftstoffsperr system
Das System wird bei einem Aufprall
ausgelöst und bewirkt:
Die Unterbrechung der
Kraftstoffversorgung, wodurch der
Motor abgestellt wird.
Automatische Entriegelung der
Türen;
Das Einschalten der
Innenbeleuchtung.
Der Eingriff des Systems wird durch
eine Meldung auf dem ...