Die Verwendung von Gleitschutzketten ist nur an der Antriebsachse (Vorderachse) erlaubt.
Mit Gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien Straßen sind die Gleitschutzketten abzunehmen.
Es sollten nur feingliedrige Gleitschutzketten verwendet werden, die nicht mehr als 12 mm auftragen.
Reifenpflegetips
Das NotradElektrische fensterheber
Sie funktionieren bei Schlüssel auf
MAR und für zwei Minuten nach dem
Drehen des Schlüssels auf STOP oder
Abziehen des Schlüssels.
Die Tasten Abb. 35 der Fensterheber
befinden sich neben dem Schalthebel.
Öffnen/Schließen der Scheibe der
linken Tür.
...