Die Verwendung von Gleitschutzketten ist nur an der Antriebsachse (Vorderachse) erlaubt.
Mit Gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien Straßen sind die Gleitschutzketten abzunehmen.
Es sollten nur feingliedrige Gleitschutzketten verwendet werden, die nicht mehr als 12 mm auftragen.
Reifenpflegetips
Das NotradSeitlich
ACHTUNG Bei dieser Arbeit müssen
alle Vorsichtsmaßnahmen getroffen
werden, um die Karosserie nicht zu
beschädigen (wir empfehlen, eine
ausreichend starre Plastikkarte mit
geeigneter Dicke zu benutzen).
Zum Auswechseln der Glühlampe wie
folgt vorgehen:
Zuerst vorne u ...