Die Verwendung von Gleitschutzketten ist nur an der Antriebsachse (Vorderachse) erlaubt.
Mit Gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien Straßen sind die Gleitschutzketten abzunehmen.
Es sollten nur feingliedrige Gleitschutzketten verwendet werden, die nicht mehr als 12 mm auftragen.
Reifenpflegetips
Das NotradBremsanlage entlüften
Nach jeder Reparatur an der Bremse, bei der die Anlage geöffnet wurde, kann
Luft in die Druckleitungen eingedrungen sein. Dann ist das Bremssystem zu
entlüften. Luft ist auch dann in den Leitungen, wenn sich beim Tritt auf das
Bremspedal der Bremsdruck schwammig anfühlt. In dies ...