Die Verwendung von Gleitschutzketten ist nur an der Antriebsachse (Vorderachse) erlaubt.
Mit Gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien Straßen sind die Gleitschutzketten abzunehmen.
Es sollten nur feingliedrige Gleitschutzketten verwendet werden, die nicht mehr als 12 mm auftragen.
Reifenpflegetips
Das NotradAbgasanlage
Die Abgasanlage besteht aus dem vorderen Abgasrohr, dem Katalysator sowie dem
hinteren Teil mit Mittelschalldämpfer (nur FIRE-Motor) und Hauptschalldämpfer.
Die Lambdasonde für die Regelung des Katalysators ist im vorderen Abgasrohr
eingeschraubt.
Das vordere Abgasrohr ist mi ...