Die Verwendung von Gleitschutzketten ist nur an der Antriebsachse (Vorderachse) erlaubt.
Mit Gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien Straßen sind die Gleitschutzketten abzunehmen.
Es sollten nur feingliedrige Gleitschutzketten verwendet werden, die nicht mehr als 12 mm auftragen.
Reifenpflegetips
Das NotradVorne (mit Ausnahme der POP-Versionen)
Zum Auswechseln der Glühlampe wie
folgt vorgehen:
entfernen Sie den zuvor
beschriebenen Schutzverschluss
aus Gummi;
den Lampensockel gegen den
Uhrzeigersinn drehen und
herausziehen;
den Lampensockel ersetzen;
den Lampensockel wieder in den
Sockel A Abb. 94a einsetzen und im ...