Die Verwendung von Gleitschutzketten ist nur an der Antriebsachse (Vorderachse) erlaubt.
Mit Gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien Straßen sind die Gleitschutzketten abzunehmen.
Es sollten nur feingliedrige Gleitschutzketten verwendet werden, die nicht mehr als 12 mm auftragen.
Reifenpflegetips
Das NotradStarthilfe
Achtung: Werden die vorgeschriebenen Anschlußhinweise nicht genau
eingehalten, besteht die Gefahr der Verätzung durch austretende Batteriesäure.
Außerdem können Verletzungen oder Schäden durch eine Batterieexplosion entstehen
oder Defekte an der Fahrzeugelektrik ...