Die Verwendung von Gleitschutzketten ist nur an der Antriebsachse (Vorderachse) erlaubt.
Mit Gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien Straßen sind die Gleitschutzketten abzunehmen.
Es sollten nur feingliedrige Gleitschutzketten verwendet werden, die nicht mehr als 12 mm auftragen.
Reifenpflegetips
Das NotradABS-System
Dieses System bildet einen festen
Bestandteil der Bremsanlage und
vermeidet das Blockieren oder
Durchdrehen eines oder mehrerer
Räder bei jedem Straßenzustand bzw.
jeder Bremsstärke, so dass das
Fahrzeug auch bei Notbremsungen
kontrollierbar bleibt und die
Bremswege optimie ...