Die Verwendung von Gleitschutzketten ist nur an der Antriebsachse (Vorderachse) erlaubt.
Mit Gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien Straßen sind die Gleitschutzketten abzunehmen.
Es sollten nur feingliedrige Gleitschutzketten verwendet werden, die nicht mehr als 12 mm auftragen.
Reifenpflegetips
Das NotradGaszug an der Einspritzeinheit aus- und einbauen/einstellen
Achtung: Der Gaszug ist sehr knickempfindlich und daher beim Einbau
besonders sorgfältig zu behandeln. Ein einziger leichter Knick kann zum späteren
Bruch im Fährbetrieb führen. Züge, die geknickt wurden, dürfen deswegen nicht
eingebaut werden.
Ausbau
OHV ...