Zur Beleuchtungsanlage zählen: Hauptscheinwerfer, Heckleuchten, Bremsleuchten, Rückfahrscheinwerfer, Blinkleuchten, Nebelschlußleuchten, Kennzeichenleuchten und Innenleuchten. Die Instrumentenbeleuchtung wird im Kapitel "Armaturen" abgehandelt.
Glühlampen verschleißen mit der Zeit. Etwa alle 2 Jahre sollten sie deshalb ausgewechselt werden, auch wenn sie noch intakt sind. Dies gilt nicht für Halogenlampen, wie sie beispielsweise in den Hauptscheinwerfern verwendet werden. Sie halten normalerweise wesentlich länger und müssen erst bei einem Defekt gewechselt werden. Eine Glühlampe mit verminderter Leuchtkraft erkennt man auch an schwarzen Ablagerungen auf dem Glaskolben.
Vor dem Auswechseln einer Glühlampe Schalter des betreffenden Verbrauchers ausschalten. Achtung: Glaskolben nicht mit bloßen Fingern anfassen. Der Fingerabdruck würde verdunsten und sich - aufgrund der Wärme - auf dem Reflektor niederschlagen und diesen erblinden lassen. Grundsätzlich Glühlampe nur durch eine gleiche Ausführung ersetzen. Versehentlich entstandene Berührungsflecken mit sauberem, nicht faserndem Tuch und Spiritus entfernen.
Batterie laden
Achtung: Wenn die Batterie zu lange Zeit entladen war, kann sie
nicht mehr vollständig beziehungsweise gar nicht mehr aufgeladen werden.
Die mit gekennzeichneten Positionen entfallen bei der serienmäßig
eingebauten wartungsarmen Batterie. Hinweise zur wartungsarmen Batteri ...